Als öffentliche Notarin bin ich ermächtigt und verpflichtet, weisungsungebunden und absolut unparteilich zu handeln und die Interessen aller Beteiligten bestmöglich zu vertreten.
Ich bin zudem im Auftrag des Gerichts als Gerichtskommissär, etwa in Verlassenschaftssachen, tätig. Weiters bin ich dazu berufen, öffentliche Urkunden, denen erhöhte Beweiskraft zukommt, wie z.B. Notariatsakte und notarielle Protokolle über tatsächliche Vorgänge zu errichten. Überdies bin ich befugt, Beglaubigungen, etwa über die Echtheit von Unterschriften oder die Übereinstimmung von Kopien mit dem Original, vorzunehmen.
Als neutrale Rechtsdienstleisterin verfasse ich im Liegenschaftsrecht, Erb- und Familienrecht und Gesellschaftsrecht Verträge und Abhandlungsprotokolle und bringe Grundbuchs- und Firmenbucheingaben ein.
Aufgrund meiner langjährigen fundierten Ausbildung und meiner Erfahrung bin ich als sachkundige, verlässliche juristische Partnerin für Ihre privaten wie geschäftlichen Anliegen stets bemüht, durch umfassende Beratung Streitigkeiten mit oft hohen Folgekosten schon zu vermeiden, bevor sie entstehen können.